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o. J. o. T. o. O.

(1315 - 1319).

Heinrich, Bischof von Breslau, schreibt dem Propst, dem Dechanten und dem ganzen Kapitel zu Glogau, dass, während er persönlich auf das Verlangen des Günther v. Bebirstein vor den päpstlichen Hof auf Befehl Papst Clemens' V. gefordert war, wie ihnen bekannt ist, Mag. And(reas) und T. und andere mehr sich Briefe vom Cardinal Gentilis (tituli S. Martini in Montibus) weiland in Ungarn und Polen apostolischen Legaten verschafft haben, auf Grund derer sie sich in den Besitz kirchlicher Benefizien und Praebenden, welche zur bischöflichen Kollation oder Provision gehören, zu setzen bestreben. Während dann deren Mehrere auf die Vorladung des Bischofs vor diesem erschienen sind und ihre Briefe vorgewiesen haben, ist Andreas ohne Entschuldigung ausgeblieben, deshalb kontumacirt und seines Anspruchs auf die Glogauer Pfründe für verlustig erklärt worden, was der Bischof nun dem Kapitel aus Glogau anzeigt mit der Weisung dem And(reas) keinen Zutritt zu gewähren

Cod. dipl. Sil. V, 72.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.